Abrechnung

Privat versicherte Patienten

Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun.
Voltaire

Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie vollständig. Dies ist jedoch abhängig von Ihrem Vertrag, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte klären Sie daher vor dem ersten Gespräch, ob und in welchem Umfang Sie im Rahmen Ihres Vertrages Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung bei einem psychologischen Psychotherapeuten (in Abgrenzung zu einem ärztlichen Psychotherapeuten) haben. Die meisten privaten Versicherungen übernehmen die Kosten für die ersten fünf Sitzungen der probatorischen Phase ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden. Unter Umständen ist hierfür ein Gutachten unsererseits erforderlich. 

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und kann hier eingesehen werden: Honorartabelle Psychotherapiepraxis Bogenhausen. Am Monatsende erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Ihrer Beihilfe zur Erstattung einreichen können.
 

Selbstzahler

Aus verschiedenen Gründen heraus (anstehende Verbeamtung, geplanter Wechsel in eine private Versicherung etc.) entscheiden sich manche Patienten dafür, ihre Psychotherapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Die Gebühren richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP, s.o.). Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
 

Gesetzlich versicherte Patienten

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt mittels Ihrer Krankenkassenkarte, bitte bringen Sie diese zu Ihrem Erstgesprächstermin sowie jedes Quartal einmal mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig. Im Verlauf der Psychotherapeutischen Sprechstunden und der probatorischen Sitzungen ist ein Kassenantrag zur Kostenübernahme zu stellen. Es wird gutachterlich geprüft, ob die Indikation für eine Psychotherapie besteht. Mit Genehmigung wird ein bestimmtes Stundenkontingent zugeteilt.